Erläuterung: Gebundene und offene Ganztagesschule und die Kernzeit

Gemeinschaftsschulen sind per Gesetz gebundene Ganztagesschulen. Das bedeutet, dass alle Schüler ab der 5. Klasse an 3-4 Wochentagen verbindlich bis ca. 15:30/16 Uhr in der Schule bleiben. Beim rhythmisierten Unterricht wechseln sich Lernphasen mit Freizeitangeboten ab. Damit können Kernfächer auch auf die Nachmittagsstunden fallen.

Das Konzept der offenen Ganztagesschule unterscheidet sich von der gebundenen Ganztagesschule darin, dass die Schule eine Ganztagsbetreuung anbietet ohne das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule, die aber nicht verpflichtend ist. Die Nachmittagsbetreuung beinhaltet Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote. Regelunterricht findet nachmittags nur im gleichen Umfang wie bei Nicht-Ganztagsschulen statt.

Im Grundschulbereich  findet das Angebot der Nachmittagsbetreuung (Kernzeit) große Anerkennung.  Eine Betreuung ist bis 14 oder 16 Uhr, an einigen Schulen bis 17 Uhr, buchbar und kann im gebuchten Rahmen flexibel genutzt werden. So können die Schüler z.B. nur an einem Nachmittag der Woche bis 16 oder 17 Uhr in der Kernzeit bleiben, nach Hause gehen bzw. in einem Halb-Stunden-Rhythmus abgeholt werden. Die Kernzeit lässt den Familien die Möglichkeit, ihr Familienleben flexibel und individuell zu gestalten. Natürlich kostet die Kernzeit etwas, während die offene und gebundene Ganztagesschule kostenfrei ist.